Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG)
Unterstützung von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Fördergegenstand | individuelle Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung |
Ziel | Unterstützung von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung |
Zielgruppe | Teilnehmende an beruflicher Aufstiegsfortbildung |
Zuwendungsempfänger | Deutsche, Unionsbürger mit Recht auf Daueraufenthalt sowie anderen Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis |
Art und Höhe der Zuwendung | Maßnahmebeitrag von 50 % als Zuschuss der Kosten der Lehrveranstaltung max. 15 TEUR + max. 2 TEUR für fachpraktische Arbeit, Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitform, |
Fristen für die Antragstellung | |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Neufassung vom 12.08.2020, letzte Änderung am 17.07.2023 |
URL | Aufstiegsfortbildung |
Weitere Information | Weitere Informationen zur Aufstiegsfortbildung |