Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG)

Unterstützung von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Fördergegenstand  individuelle Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Ziel Unterstützung von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung 
Zielgruppe Teilnehmende an beruflicher Aufstiegsfortbildung
Zuwendungsempfänger Deutsche, Unionsbürger mit Recht auf Daueraufenthalt sowie anderen Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis
Art und Höhe der Zuwendung Maßnahmebeitrag von 50 % als Zuschuss der Kosten der Lehrveranstaltung max. 15 TEUR + max. 2 TEUR für fachpraktische Arbeit, Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitform,  
Fristen für die Antragstellung  
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Neufassung vom 12.08.2020, letzte Änderung am 17.07.2023
URL Aufstiegsfortbildung
Weitere Information Weitere Informationen zur Aufstiegsfortbildung

 

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