Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Qualifizierungsgeld, Ausbildungsgarantie, Mobilitätszuschuss, Lehrgangskosten

Fördergegenstand

1. Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III),

2. Einführung eines Qualifizierungsgeldes,

3. Einführung einer Ausbildungsgarantie,

4. Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit

Ziel Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungsuchende sollen weiterentwickelt werden, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.
Zielgruppe Beschäftigte, Auszubildende
Zuwendungsempfänger Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitgeber
Art und Höhe der Zuwendung

2. Das Qualifizierungsgeld beträgt

  1. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent,
  2. für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent,
  3. Mobilitätszuschuss für junge Menschen während des ersten Ausbildungsjahres,
  4. Lehrgangskosten (abhängig von Betriebsgröße)
Fristen für die Antragstellung  
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Verkündung des Gesetzes am 20.07.2023
URL Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

 

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