Kooperationsprogramm Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027
Grenzübergreifende Kooperationsprojekte, die die Weiterentwicklung der sächsisch-tschechischen Grenzregion und das Zusammenwachsen unterstützen
Fördergegenstand |
Grenzübergreifende Kooperationsprojekte, die die Weiterentwicklung der sächsisch-tschechischen Grenzregion und das Zusammenwachsen unterstützen Priorität 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Priorität 2: Klimawandel und Nachhaltigkeit Priorität 3: Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus Priorität 4: Zusammenarbeit und Vertrauensbildung |
Ziel |
Priorität 1: Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen Priorität 2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Priorität 3: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität 4: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen |
Zielgruppe | Zielgruppe ist die Bevölkerung im Fördergebiet |
Zuwendungsempfänger |
Geförderte Projekte müssen ihre Wirkung in diesen Regionen entfalten: a) Landkreise - Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische schweiz-Osterzgebirge, Bautzen, Görlitz b) Kreisfreie Städte - Chemnitz, Dresden c) Bezirk Liberec, Bezirk Ústí nad Labem, Bezirk Karlovy Vary Priorität 1: KMU, Forschungseinrichtungen, Transferstellen, Hochschulen (inklusive Berufsakademien), Wirtschaftsgymnasien, Wirtschaftskammern, Berufsverbände Priorität 2: Gebietskörperschaften und von ihnen gegründete Organisationen, kommunale und staatliche Einrichtungen, die für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft Wassermanagement, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen verantwortlich sind, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände Priorität 3: Kinder und Jugendliche, Kindertageseinrichtungen, Pädagogen und Pädagoginnen, Lehrkräfte, Bildungseinrichtungen wie Schulen, Fachschulen, Hochschulen inklusive Berufsakademien, Wirtschafts- und Berufsverbände, Gewerkschaften, Kammern, Studenten und Studentinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Priorität 4: Behörden, Staatliche Einrichtungen und ihre nachgeordneten Geschäftsbereiche, Gerichte, Kommunale Einrichtungen, Gebietskörperschaften und von ihnen gegründete Organisationen, Vereine und Verbände, Zivilgesellschaft |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss nach dem Erstattungsprinzip. Die Gesamtkosten für das Projekt müssen mehr als 30.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent. Projekte mit Gesamtkosten unter 30.000 Euro können im Rahmen des Kleinprojektefonds beantragt werden. |
Fristen für die Antragstellung | Bewerbungsschluss (abgelaufen): 22.02.2023 (für Sitzung Begleitausschuss: 21.-22.06.2023), 07.07.2023 (für Sitzung Begleitausschuss: 15.-16.11.2023) |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | 2021-2027 |
URL | Interreg Sachsen - Tschechien |
Weitere Informationen |