Kooperationsprogramm Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027

Grenzübergreifende Kooperationsprojekte, die die Weiterentwicklung der sächsisch-tschechischen Grenzregion und das Zusammenwachsen unterstützen

Fördergegenstand

Grenzübergreifende Kooperationsprojekte, die die Weiterentwicklung der sächsisch-tschechischen Grenzregion und das Zusammenwachsen unterstützen

Priorität 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Priorität 2: Klimawandel und Nachhaltigkeit 

Priorität 3: Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus

Priorität 4: Zusammenarbeit und Vertrauensbildung

Ziel

Priorität 1: Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen

Priorität 2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen   

Priorität 3: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Priorität 4: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen

Zielgruppe Zielgruppe ist die Bevölkerung im Fördergebiet
Zuwendungsempfänger

Geförderte Projekte müssen ihre Wirkung in diesen Regionen entfalten: a) Landkreise  - Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische schweiz-Osterzgebirge, Bautzen, Görlitz b) Kreisfreie Städte - Chemnitz, Dresden c) Bezirk Liberec, Bezirk Ústí nad Labem, Bezirk Karlovy Vary

Priorität 1: KMU, Forschungseinrichtungen, Transferstellen, Hochschulen (inklusive Berufsakademien), Wirtschaftsgymnasien, Wirtschaftskammern, Berufsverbände      

Priorität 2: Gebietskörperschaften und von ihnen gegründete Organisationen, kommunale und staatliche Einrichtungen, die für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft Wassermanagement, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen verantwortlich sind, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände   

Priorität 3: Kinder und Jugendliche, Kindertageseinrichtungen, Pädagogen und Pädagoginnen, Lehrkräfte, Bildungseinrichtungen wie Schulen, Fachschulen, Hochschulen inklusive Berufsakademien, Wirtschafts- und Berufsverbände, Gewerkschaften, Kammern, Studenten und Studentinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen                 

Priorität 4: Behörden, Staatliche Einrichtungen und ihre nachgeordneten Geschäftsbereiche, Gerichte, Kommunale Einrichtungen, Gebietskörperschaften und von ihnen gegründete Organisationen, Vereine und Verbände, Zivilgesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss nach dem Erstattungsprinzip. Die Gesamtkosten für das Projekt müssen mehr als 30.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent. Projekte mit Gesamtkosten unter 30.000 Euro können im Rahmen des Kleinprojektefonds beantragt werden.
Fristen für die Antragstellung Bewerbungsschluss (abgelaufen): 22.02.2023 (für Sitzung Begleitausschuss: 21.-22.06.2023), 07.07.2023 (für Sitzung Begleitausschuss: 15.-16.11.2023)
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 2021-2027
URL Interreg Sachsen - Tschechien
Weitere Informationen  

 

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