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Rekrutierungsdienstleister

Die Rekrutierung von internationalen Fach- und Arbeitskräften erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Neben Transparenz und verlässlichen Informationen im Anwerbungsprozess sind individuelle Unterstützungsleistungen auch nach Ankunft der internationalen Fach- und Arbeitskraft notwendig, um die neue Mitarbeiterin oder den neuen Mitarbeiter zum Bleiben in Sachsen zu motivieren.

Die Kriterien für die Aufnahme in die Rekrutierungsübersicht des ZEFAS orientieren sich dabei an folgenden allgemeinen internationalen Standards fairer Mobilität und fairer Rekrutierung:

Dienstleistungsunternehmen und Organisationen im Bereich der Pflege müssen für die Listung mit dem RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland ausgezeichnet sein. Mehr Informationen zum RAL Gütezeichen finden Sie hier.

Sie sind Rekrutierungsdienstleister und möchten dabei sein?

Das Angebot der Listung richtet sich an Dienstleistungsunternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Deutschland, die kommerziell tätig in der Anwerbung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen sind und Wert auf eine verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Rekrutierung legen.

Hier finden Sie alle benötigten Unterlagen:

Für die Aufnahme in die Übersicht senden Sie uns bitte die Selbstauskunft, die Selbstverpflichtungserklärung sowie die Einverständniserklärung Datenschutz ausgefüllt und unterschrieben an international.service@zefas.sachsen.de

Nach Erhalt der Dokumente werden Ihre Angaben innerhalb von zwei Monaten auf Plausibilität und Transparenz geprüft. Zusätzlich kontaktieren wir Sie, um offene Fragen zu klären – entweder telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz – und Referenzen anzufordern, die stichprobenartig überprüft werden. Die Listung in der Rekrutierungsübersicht des ZEFAS ist für zwei Jahre gültig. Nach zwei Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung. Das ZEFAS behält sich das Recht vor, den Fragebogen zur Selbstauskunft sowie die geltenden Standards fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen.

Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht. Dienstleister, die die geltenden Standards nicht erfüllen, werden nicht in die Listung aufgenommen. Kundenunternehmen, internationale Fach- und Arbeitskräfte sowie andere Beteiligte können per E-Mail an das ZEFAS eine Beschwerde einreichen, falls sie Verstöße gegen die Standards feststellen. Wir behalten uns vor, bei berechtigten Beschwerden und Nichteinhaltung der Standards Dienstleistungsunternehmen aus der Listung zu entfernen.

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