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Informationen für Rekrutierungsdienstleister

Die Rekrutierung von internationalen Fach- und Arbeitskräften erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Für die Aufnahme in die Übersicht über Rekrutierungsdienstleister des ZEFAS müssen daher folgende Standards für faire und nachhaltige Rekrutierung in Sachsen eingehalten werden:

  • Die Anwerbung erfolgt freiwillig, ohne Zwang oder Täuschung.
  • Rekrutierungsdienstleister kennen die geltenden Gesetze und stellen diese verständlich dar.
  • Transparenz, klare Kommunikation und ein wertschätzender, respektvoller Umgang sind gewährleistet.
  • Die arbeitsmarktpolitische Lage des Ziellandes wird im Rekrutierungsprozess berücksichtigt. In Entwicklungsländern wird nur bei bilateralen Abkommen mit Deutschland rekrutiert.
  • Für die angeworbenen Personen entstehen keine Vermittlungskosten, und alle weiteren Kosten werden offengelegt.
  • Bindungsklauseln oder Rückzahlungspflichten im Vertrag sind ausgeschlossen.
  • Um sicherzustellen, dass die Qualifikationen und die Motivation der Fachkräfte sowie der Auszubildenden den Anforderungen der Arbeitgebenden entsprechen, erfolgen eine sorgfältige Berufsberatung und Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten im Heimatland.
  • Angeworbene Personen werden gezielt auf das Leben und Arbeiten in Sachsen vorbereitet, einschließlich einer vertieften Sprachausbildung für eine nachhaltige Integration.

Die ausführlichen Standards für faire und nachhaltige internationale Rekrutierung in Sachsen finden Sie hier zum Download. 

Lassen Sie sich als Rekrutierungsdienstleister listen

Das Angebot der Listung in der Übersicht über Rekrutierungsdienstleister des ZEFAS richtet sich an Dienstleistungsunternehmen, die kommerziell tätig in der Anwerbung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen sind, die Standards für faire und nachhaltige Rekrutierung einhalten und einen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Folgende Dokumente sind für die Aufnahme in die Übersicht erforderlich:

  • Selbstauskunft: Mit der Unterschrift unter der Selbstauskunft verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Standards für faire und nachhaltige Rekrutierung in Sachsen.
  • Zwei Referenzen von Unternehmen, die belegen, dass sie mit Ihrer Unterstützung internationale Fach- oder Arbeitskräfte bzw. Auszubildende gefunden und eingestellt haben oder von internationalen Fach- oder Arbeitskräften, die mit Ihrer Unterstützung eine Anstellung in Deutschland gefunden haben
  • ein Muster des Vertrages zwischen Ihnen und Ihren Kundenunternehmen
  • ein Preisblatt, das Ihre Angebote transparent darstellt

Die Unterlagen dienen der Sicherstellung einer hohen Dienstleistungsqualität sowie der Einhaltung der Standards für faire und nachhaltige Rekrutierung in Sachsen. Die Referenzen, der Mustervertrag sowie das Preisblatt werden ausschließlich zur internen Prüfung verwendet und werden weder öffentlich zugänglich gemacht noch weitergegeben.


Bitte senden Sie die Selbstauskunft ausgefüllt, unterschrieben in einer schreibgeschützten, nicht bearbeitbaren PDF-Version gemeinsam mit den weiteren Unterlagen per E-Mail an international.service@zefas.sachsen.de

Nach Erhalt der Dokumente werden Ihre Angaben innerhalb von zwei Monaten auf Plausibilität und Transparenz geprüft. Zusätzlich kontaktieren wir Sie, um offene Fragen zu klären – entweder telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz. Die Listung in der Rekrutierungsübersicht des ZEFAS ist für zwei Jahre gültig. Spätestens nach zwei Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung. Wir behalten uns das Recht vor, die Dokumente in kürzeren Abständen anzupassen und Sie bei Bedarf um eine Aktualisierung Ihrer Angaben zu bitten.

Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht. Dienstleister, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht in die Listung aufgenommen. Kundenunternehmen, internationale Fach- und Arbeitskräfte sowie andere Beteiligte können per E-Mail an international.service@zefas.sachsen.de oder anonym per Online-Formular ein Feedback zur ihren Erfahrungen mit den gelisteten Dienstleistungsunternehmen geben. Wir behalten uns vor, bei berechtigten Beschwerden und Nichteinhaltung der Standards die entsprechenden Dienstleistungsunternehmen aus der Listung zu entfernen.

Weitere Informationen zu den internationalen Standards fairer Mobilität und fairer Anwerbung finden Sie zudem hier:

 

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