Richtlinie Berufliche Bildung
Förderung von Unterstützungsinstrumenten betrieblicher Ausbildung, beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit, Steigerung der Beschäftigungschancen
Fördergegenstand |
1. Verbundausbildung 2. Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk 3. Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft 4. Meisterbonus 5. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) 6. Berufliche Weiterbildung a) Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung b) Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung |
Ziel |
1. - 5. Förderung wirksamer Unterstützungsinstrumente betrieblicher Ausbildung 6. Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen, Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit, Steigerung der Beschäftigungschancen |
Zielgruppe |
1. - 5. Auszubildende der Dualen Berufsausbildung, Meisterabsolventen und -absolventinnen 6. natürliche Personen und Unternehmen |
Zuwendungsempfänger |
1. natürliche bzw. juristische Personen/Personenvereinigungen, Verbünde bis 500 Beschäftigte 2. HWKs Sachsen 3. Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen 4. HWKs und IHKs in Sachsen 5. Träger der ÜBS (HWKs, IHKs, Handwerksorganisationen, Fachverbände) 6. a) natürliche Personen b) Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen / Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen
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Art und Höhe der Zuwendung |
1. Zuschuss als Festbetrag für Ausbildungsausgaben des entsendenden Ausbildungsbetriebes: 150 EUR pro Teilnehmerwoche 2. Zuschuss als Festbetrag für Lehrgangs- und Unterbringungskosten 3. Zuschuss als Festbetrag für Lehrgangs- und Unterbringungskosten 4. Zuschuss als Festbetrag über 2000 EUR/Absolventin/Absolvent 5. Landesanteil bis zu 15 % als Zuschuss für Investitionsausgaben, bei der Weiterentwicklung von ÜBS als Kompetenzzentren auch Personal- und Sachausgaben bis zu 4 J. 6. Voraussetzung: Erwerbstätigkeit mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes. Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten. |
Fristen für die Antragstellung | Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen sind Bewilligungen von Anträgen in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung ausschließlich im Rahmen der zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Aktuell können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Neue Fassung gültig ab 19. Oktober 2023. |
URL | RL Berufliche Bildung |
Weitere Informationen | Weitere Informationen zur RL Berufliche Bildung (bezieht sich nur auf Punkt 6 des Fördergegenstandes "Berufliche Weiterbildung") |