ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – E – Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken

Unterstützung für außerschulische Projektträger bei Vorhaben der beruflichen Orientierung, die das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern ermöglichen.

Fördergegenstand Der Freistaat Sachsen unterstützt außerschulische Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Ziel Ziel der Förderung ist es, mittels gezielter Maßnahmen Geschlechterstereotypen bei Berufswahlprozessen entgegenzuwirken. Die Vorhaben sollen jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung eine Erweiterung ihres Wissens, das Kennenlernen von Rollenmodellen, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- beziehungsweise Berufsfeldern ermöglichen sowie die Reflexion und das Hinterfragen von Geschlechterrollen anregen und auf diese Weise ein breites individuelles Berufswahlspektrum fördern.
Zielgruppe Zielgruppe des Vorhabens sind junge Menschen von Klasse 7 bis 3 Jahre nach der Schulentlassung; Personen in bereits laufender Berufsausbildung sowie Studierende gehören normalerweise nicht zur Zielgruppe.
Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen) sowie die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zu EUR 180.000. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Fristen für die Antragstellung Anträge auf Vorhaben zur Förderung  konnten im Förderportal vom 01. Oktober 2023 bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Fassung gültig ab: 30. Juli 2023; Vorschrift tritt außer Kraft am:
31. Dezember 2030
URL RL Gleichstellung im Erwerbsleben
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