Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027„Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“

Unterstützung von jungen Männern mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen

Fördergegenstand Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Erreichung  der in der Förderrichtlinie genannten Ziele der Förderung beitragen und den individuellen Unterstützungsbedarfen von Menschen der genannten Zielgruppe Rechnung tragen
Ziel Unterstützung von jungen Männern mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen bei der Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe
Zielgruppe Junge Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren, v.a. junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Bildungsträger, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen / Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.
Art und Höhe der Zuwendung Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250 000 Euro betragen und dürfen bei einer vierjährigen Projektlaufzeit den Höchstbetrag von 1 250 000 Euro nicht überschreiten / Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dabei kommt in „Win-Win“ einheitlich ein für Maßnahmen der sozialen Innovation im Rahmen des ESF Plus geltender Interventionssatz in Höhe von bis zu 95 % in allen Zielgebieten zur Anwendung:              a) Bis zu 95 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier). b) Bis zu 95 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu gehören die neuen Bundesländer sowie zusätzlich die Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
Fristen für die Antragstellung Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen mussten über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S  verfügbar ist, bis zum 14. April 2023 bearbeitet und abgeschlossen sein. Ein 2. Förderaufruf erfolgte am 1. Februar 2024, Interessensbekundungen konnten bis zum 12. April 2024 eingereicht werden.  Die Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Gültig bis 31. Dezember 2028, letzte Änderung am 19.01.2024 erfolgt
URL Win-Win
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Richtlinie

 

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