Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BMBF)

Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss)

Fördergegenstand Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss)
Ziel Ziel der Bundesregierung ist es, qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu fördern
Zielgruppe Anerkennungsinteressierte mit Hauptwohnsitz/gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde
Zuwendungsempfänger Privatpersonen / Anerkennungsinteressierte
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss:  Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal EUR 600,00 pro Person. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen mit bis zu EUR 1.200 gefördert werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll pro Person mindestens EUR 100,00 betragen.
Fristen für die Antragstellung Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 30. Juni 2024 gestellt werden. Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen können unbenommen der Regelung nach Nummer 4.10 spätestens am 30. September 2025 eingereicht werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Letzte Änderung der Richtlinie tritt am 01.07.2023 in Kraft.
URL Anerkennungszuschuss
Weitere Informationen  

 

zurück zum Seitenanfang