Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BMBF)
Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss)
Fördergegenstand | Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss) |
Ziel | Ziel der Bundesregierung ist es, qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu fördern |
Zielgruppe | Anerkennungsinteressierte mit Hauptwohnsitz/gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde |
Zuwendungsempfänger | Privatpersonen / Anerkennungsinteressierte |
Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal EUR 600,00 pro Person. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen mit bis zu EUR 1.200 gefördert werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll pro Person mindestens EUR 100,00 betragen. |
Fristen für die Antragstellung | Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurden, gelten die ursprünglichen Fristen und auch die ursprünglichen Förderbedingungen bei Antragstellung; eine letztmalige Kosteneinreichung ist am 30. September 2025 möglich. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft. Anerkennungszuschuss und Qualifizierungsförderung werden unter neuen Bedingungen seit dem 01. Januar 2025 fortgesetzt. |
URL | Anerkennungszuschuss |
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