Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BMBF)
Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss)
Fördergegenstand | Zuschuss für Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder bei Einstufung der ausländischen Hochschulqualifikation (Anerkennungszuschuss) |
Ziel | Ziel der Bundesregierung ist es, qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu fördern |
Zielgruppe | Anerkennungsinteressierte mit Hauptwohnsitz/gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde |
Zuwendungsempfänger | Privatpersonen / Anerkennungsinteressierte |
Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal EUR 600,00 pro Person. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen mit bis zu EUR 1.200 gefördert werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll pro Person mindestens EUR 100,00 betragen. |
Fristen für die Antragstellung | Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 31. Dezember 2024 gestellt werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft. |
URL | Anerkennungszuschuss |
Weitere Informationen |