13.03.2024

Attraktivität in der Ausbildung steigern: mobiles Arbeiten und Lernen ermöglichen

Person im Rollstuhl arbeitet am Laptop

Mobiles Arbeiten im Homeoffice gilt als beliebt unter Arbeitnehmern. Wie Unternehmen dieses Angebot auch in der Ausbildung umsetzen können, lesen Sie hier.

Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet vielen Arbeitgebern neue, flexible Möglichkeiten. Spätenstens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten im Homeoffice immer beliebter geworden und wird zunehmend auch in Bewerbungsgesprächen für Ausbildungsplätze thematisiert.

Bisher war der rechtliche Umgang damit oft mit Unsicherheit verbunden. Laut Berufsbildungsgesetz müssen die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß angeleitet und ihre Arbeitsergebnisse kontrolliert werden.

Mittlerweile hat der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) eine offizielle Empfehlung zum mobilen Arbeiten und Lernen in der dualen Berufsausbildung verabschiedet.

Darin finden Ausbildungsbetriebe zum Beispiel Hinweise zum frühesten Beginn des mobilen Ausbildens und zur technischen Ausstattung.

Das vor kurzem beschlossene Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) stärkt ebenfalls die Optionen zur Ausbildungsausgestaltung:

Ausbildungsbetrieben und Kammern werden durch den Abbau von Schriftformerfordernissen mehr digitale Möglichkeiten geboten. Neben der mobilen Ausbildung werden im Gesetz unter anderem der digitale Austausch von Ausbildungsvertragsinhalten sowie weitere digitale Kommunikation rechtlich verankert.

Auch wenn die Nutzungsmöglichkeiten für mobiles Ausbilden unter anderem durch die Tätigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufs stark variieren, stellt diese Option zumindest für einige Unternehmen eine weitere Möglichkeit dar, an attraktiven Bedingungen des Arbeitgebers und der beruflichen Bildung zu gewinnen.

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