Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU)
Förderung der Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung
Fördergegenstand | Förderung der Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung |
Ziel | Förderung der Anpassung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen an neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung |
Zielgruppe | Azubis im Handwerk |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk. Erstzuwendungsempfänger ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Dieser reicht die Zuwendung an die Handwerkskammern als Zweitzuwendungsempfänger weiter. Diese können die Zuwendungsmittel an die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung weiterleiten. |
Art und Höhe der Zuwendung | Lehrgangskosten als Festbetrag je TN und Lehrgang (Baubranche: je TN und Lehrgangswoche), Unterbringungskosten als Festbetrag je TN und Lehrgangswoche |
Fristen für die Antragstellung | Die Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen sowie die von den Handwerkskammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen legen der zuständigen Handwerkskammer bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr vor. Die Handwerkskammer fasst die von ihr geprüften Anträge mit dem eigenen Antrag zu einem Gesamtantrag zusammen und legt diesen dem ZDH bis zum 1. November eines jeden Jahres vor. Der ZDH fasst die von ihm geprüften Anträge aller Handwerkskammern zusammen und beantragt beim BAFA die Gesamtsumme bis zum 30. November eines jeden Jahres für das folgende Jahr. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Diese Richtlinien gelten längstens für Lehrgänge, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. |
URL | Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU |
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