Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Zuschuss für Unternehmen im Güterkraftverkehr, wenn diese Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden
Fördergegenstand | Zuschuss für Unternehmen im Güterkraftverkehr, wenn diese Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden |
Ziel | Die Zuschüsse werden gewährt, um einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken. |
Zielgruppe | Auszubildende |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mindestens 7,5 t) sind. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 70 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mit EUR 50.000 pro Ausbildungsverhältnis anerkannt (1. Ausbildungsjahr EUR 21.700, 2. Ausbildungsjahr EUR 15.200, 3. Ausbildungsjahr EUR 13.100). |
Fristen für die Antragstellung | Die Anträge auf Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse sind jeweils frühestens ab dem 14. Januar und spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres zu stellen, in dem mit der Ausbildung begonnen werden soll. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderungen | Diese Richtlinie tritt am 2. Mai 2016 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. |
URL | Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen |
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