Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschuss zu anfallenden Aus- und Weiterbildungskosten für Unternehmen oder Ausbildungsverein der Binnenschifffahrt, wenn diese junge Menschen ausbilden oder Besatzungsmitglieder weiterbilden möchten.
Fördergegenstand | Zuschuss zu den anfallenden Aus- und Weiterbildungskosten für Unternehmen oder Ausbildungsverein der Binnenschifffahrt, wenn diese junge Menschen ausbilden oder die eigenen Besatzungsmitglieder weiterbilden möchten |
Ziel | a) Unternehmen in der Binnenschifffahrt sollen durch diese Richtlinie in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Kosten für Auszubildende zu tragen b) Ziel dieser Richtlinie ist es, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, um die in Deutschland in Rente gehenden Schiffsführerinnen/Schiffsführer weitgehend durch junge Binnenschifferinnen/Binnenschiffer ersetzen zu können c) Unternehmen der Binnenschifffahrt dabei zu unterstützen, in die kontinuierliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren und die Anzahl der freiwilligen Weiterbildungen zu steigern d) darüber hinaus qualifiziertes Landpersonal für leitende Tätigkeiten, welches mit aktuellem Fachwissen den Herausforderungen der Digitalisierung in der Binnenschifffahrt und des Wettbewerbs mit anderen Verkehrsträgern begegnen kann |
Zielgruppe | Auszubildende und Besatzungsmitglieder |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Binnenschifffahrtsunternehmen, die mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen Binnenschifffahrt betreiben und Binnenschiffe für die gewerbliche Güter- oder Fahrgastbeförderung, Bunkerboote, Bilgenentöler und Fähren einsetzen sowie Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt einrichten und anerkannt sind. |
Art und Höhe der Zuwendung |
Erhalt des Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses für eine Ausbildung beträgt 50 Prozent der gesamten Ausbildungskosten für die Dauer der Ausbildungszeit von 36 Monaten, jedoch höchstens EUR 65.000 und für die Ausbildungszeit von 42 Monaten höchstens EUR 76.000. Die Höhe des Zuschusses für die berufliche Weiterbildung beträgt 50 Prozent, jedoch höchsten EUR 8.000 je Weiterbildungsteilnehmerin oder Weiterbildungsteilnehmer in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens EUR 300,00 kosten. Für ein kleines Unternehmen erhöhen sich die Fördersätze um 20 Prozent, für ein mittleres Unternehmen um 10 Prozent.
|
Fristen für die Antragstellung | Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingereicht werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. |
URL | Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt |
Weitere Informationen |