Mobilität stärken – für ein soziales Europa (JUVENTUS)

Zuschuss bei Durchführung von transnationalen Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt

Fördergegenstand Zuschuss bei Durchführung von transnationalen Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
Ziel Stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, bzw. die (Wieder-) Aufnahme eines Schulbesuchs mit dem Ziel eines Abschlusses / Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bzw. Erhöhung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
Zielgruppe Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und Menschen ohne Schulabschluss / Ausbildungsabbrecher und Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden / Langzeitarbeitslose / Geringqualifizierte / Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören / Alleinerziehende / Menschen mit Behinderungen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Art und Höhe der Zuwendung

Erhalt der Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

a) für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben 

b) für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre und für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal EUR 2 Millionen.

Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bewerbungsfrist im Rahmen der 2. Förderrunde war der 15.08.2023. Der 3. Förderaufruf lief vom 1. Juli (14:00 Uhr) bis 30. September 2024 (16:59 Uhr).
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (17.10.2022) in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.
URL Mobilität stärken - für ein soziales Europa (JUVENTUS)
Weitere Informationen Weitere Informationen zum Juventus Programm

 

zurück zum Seitenanfang