Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. Robotik in neuen Anwendungsbereichen
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
Fördergegenstand | Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten. Diese reichen von der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung, der Qualifikation und dem lebenslangen Lernen über neue Produktionsanlagen und -verfahren und Robotik bis hin zur Erbringung von kundennahen Dienstleistungen. |
Ziel | Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen |
Zielgruppe | kleine und mittelständische Unternehmen |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben: Erhalt von 50 Prozent der förderfähigen Kosten; für Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen: Erhöhung der Beihilfeintensität um 10 %; Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktoberstichtage) kann die Beihilfeintensität für KMU unter Beachtung der Vorgaben der AGVO (siehe Anlage) um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. |
Fristen für die Antragstellung | Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober (ESF Plus-kofinanziert). |
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderung | Änderung der Richtlinie tritt am 24.01.2025 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2030 hinaus. |
URL | "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" |
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