Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. Robotik in neuen Anwendungsbereichen
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
Fördergegenstand | Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten. Diese reichen von der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung, der Qualifikation und dem lebenslangen Lernen über neue Produktionsanlagen und -verfahren und Robotik bis hin zur Erbringung von kundennahen Dienstleistungen. |
Ziel | Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen |
Zielgruppe | kleine und mittelständische Unternehmen |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben: Erhalt von 50 Prozent der förderfähigen Kosten; für Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen: Erhöhung der Beihilfeintensität um 10 %; Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktoberstichtage) kann die Beihilfeintensität für KMU unter Beachtung der Vorgaben der AGVO (siehe Anlage) um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. |
Fristen für die Antragstellung | Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober (ESF Plus-kofinanziert). |
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (26.07.2023) in Kraft und ersetzt die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ vom 12. August 2021 / zunächst bis 30.06.2024 befristet, Möglichkeit der Verlängerung bis max. 31.12.2030 |
URL | "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" |
Weitere Informationen |