Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“

Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. Robotik in neuen Anwendungsbereichen

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“

Fördergegenstand Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten. Diese reichen von der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung, der Qualifikation und dem lebenslangen Lernen über neue Produktionsanlagen und -verfahren und Robotik bis hin zur Erbringung von kundennahen Dienstleistungen.
Ziel Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen
Zielgruppe kleine und mittelständische Unternehmen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen.
Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben: Erhalt von 50 Prozent der förderfähigen Kosten; für Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen: Erhöhung der Beihilfeintensität um 10 %; 
Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktoberstichtage) kann die Beihilfeintensität für KMU unter Beachtung der Vorgaben der AGVO (siehe Anlage) um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Fristen für die Antragstellung Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober (ESF Plus-kofinanziert).
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (26.07.2023) in Kraft und ersetzt die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ vom 12. August 2021 / zunächst bis 30.06.2024 befristet, Möglichkeit der Verlängerung bis max. 31.12.2030
URL "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung"
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