Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Nachhaltig im Beruf-zukunftsorientiert ausbilden (NIB)"

Förderung der nachhaltigkeitsorientierten Kompetenzentwicklung in der Berufsausbildung

Fördergegenstand Förderung der nachhaltigkeitsorientierten Kompetenzentwicklung in der Berufsausbildung
Ziel Ausbildende sollen befähigt werden, ihr berufliches Handeln an den ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen für heutige und zukünftige Generationen zu orientieren
Zielgruppe Auszubildende
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind (Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, ausbildende sowie ausbildungsbefähigte Unternehmen etc.).
Art und Höhe der Zuwendung

Laufzeit der Förderung beträgt 24 Monate, die Höhe der dem Zuwendungsantrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten muss über 200 000 Euro und darf maximal 1 500 000 Euro betragen, die Anteile aus Mitteln des ESF Plus (Fördersätze) an dem insgesamt gewährten Zuschuss betragen:– bis zu 40 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Ausnahme der Regionen Lüneburg und Trier, das Land Berlin und die Region Leipzig);– bis zu 60 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu gehören die neuen Bundesländer ohne das Land Berlin und die Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier)

 

Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe war bis zum 17.04.2023 eine Projektskizze einzureichen. Nach positiver fachlicher Begutachtung durch das BMBF unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten wird den positiv bewerteten Skizzeneinreichenden beziehungsweise bei Verbünden der Verbundkoordination mit seinen Verbundpartnern die Einreichung von förmlichen Förderanträgen empfohlen (zweite Stufe). In der zweiten Verfahrensstufe wird den Verfassern der positiv bewerteten Projektskizzen empfohlen, auf der Grundlage eines Gesprächs einen förmlichen Förderantrag mit Einreichungsfrist vorzulegen. Ein weitere Förderphase ist voraussichtlich für Anfang 2026 geplant. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 30.06.2024, kann bis 31.12.2026 verlängert werden / Der Laufzeitbeginn der Projekte nach dieser Förderrichtlinie und damit Beginn des Bewilligungszeitraums ist frühestens der 1.November 2023. 
URL Nachhaltig im Beruf - Zukunftsorientiert ausbilden (NIB)
Weitere Informationen  

 

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