17.09.2024

Förderung für KMU in Sachsen: Gewinnung und langfristige Integration internationaler Fachkräfte im Fokus

Globus

Fortan können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen finanzielle Unterstützung für Rekrutierung und nachhaltige Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten erhalten.

Sachsen steht, wie viele andere Regionen Deutschlands, vor der Herausforderung, ausreichend Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu qualifizieren und langfristig zu binden und ist auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Seit dem 1. Juni 2024 bietet das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Möglichkeiten zur Einwanderung qualifizierter Fachkräfte. Während viele sächsische Unternehmen bereits internationale Fachkräfte oder Auszubildende beschäftigen, stehen andere vor den Herausforderungen internationaler Rekrutierung.

Der finanzielle Mehraufwand ist einer der Gründe, warum KMU eine Anwerbung von internationalen Fachkräften oder Auszubildenden scheuen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat hierfür ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Juli 2024 mit internationalen Fach- und Arbeitskräften, Auszubildenden oder dual Studierenden vertraglich vereinbart werden.

Pro Unternehmen können beim Erstantrag, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, einmalig bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschusshöhe beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 8.000 Euro für ein Beschäftigungsverhältnis und bis zu 4.800 Euro (7.200 Euro bei unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase) für ein Ausbildungsverhältnis.

Das Förderprogramm legt großen Wert auf die Beachtung der Grundsätze fairer Anwerbung sowie eine nachhaltige Integration. Neben fundierten Sprachkenntnissen als Grundlage für die soziale Integration ist eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung bzw. unbefristete Beschäftigung Voraussetzung für den Antrag. Die Förderung kann nach erfolgreichem Abschluss der sechsmonatigen Probezeit bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragt werden.

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