Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Planung einer Weiterbildung für Beschäftigte, z.B. Vorbereitungslehrgänge, allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr, weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr.
Fördergegenstand | Planung einer Weiterbildung für Beschäftigte, z.B. Vorbereitungslehrgänge, allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr, weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr |
Ziel | Die Zuschüsse werden gewährt, um die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten im Sinne des § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in Unternehmen des Güterkraftverkehrs im Sinne von § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zu fördern, ihre betriebliche Einsatzfähigkeit zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern. |
Zielgruppe | Beschäftigte |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind. |
Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss: Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber EUR 1.050. Als mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal EUR 900,00. Alle anderen Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 750,00. Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei maximal EUR 1.500 je schweres Nutzfahrzeug. Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens EUR 3 Millionen erhalten. Verwendung des Zuschusses nicht zusammen mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen. |
Fristen für die Antragstellung | Antragstellung bis zum 31.8. in dem Jahr möglich, in dem die Maßnahme beginnen soll. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen, den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal. |
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderung | Diese Richtlinie tritt am 2. Mai 2016 in Kraft. |
URL | Förderdatenbank |
Weitere Informationen |