Arbeitsmarktprogramm SMS „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ – Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
Zuschuss für die Einrichtung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
Fördergegenstand | Zuschuss für die Einrichtung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung |
Ziel | Sensibilisierung für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen / finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber bei der Ausbildung und Beschäftigung / Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben / Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen |
Zielgruppe | junge Menschen mit Behinderungen |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen. |
Art und Höhe der Zuwanderung | Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500. |
Fristen für die Antragstellung | Antragstellung vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrages bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Programm tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. |
URL | "Wir machen das!" |
Weitere Informationen |