Arbeitsmarktprogramm SMS „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ – Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

Zuschuss für die Einrichtung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung

Fördergegenstand Zuschuss für die Einrichtung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
Ziel Sensibilisierung für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen / finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber bei der Ausbildung und Beschäftigung / Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben /  Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe junge Menschen mit Behinderungen
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Art und Höhe der Zuwanderung Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.
Fristen für die Antragstellung Antragstellung vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrages bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Programm tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
URL "Wir machen das!"
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