Mittelstandsrichtlinie (Einzelprogramm ÜBS)
Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KKU und KMU
Fördergegenstand | Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS |
Ziel | Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KKU und KMU |
Zielgruppe | KKU, KMU |
Zuwendungsempfänger | Träger der ÜBS insb. HWKs, IHKs, Fachverbände, Handwerksorganisationen |
Art und Höhe der Zuwendung | 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionskosten, Personal- und Sachausgaben) |
Fristen für die Antragsstellung | Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Fassung gültig ab: 22. Dezember 2023, Vorschrift tritt außer Kraft am: 30. Juni 2024 |
URL | Mittelstandsrichtlinie |
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