Mittelstandsrichtlinie (Einzelprogramm ÜBS)

Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KKU und KMU

Fördergegenstand Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS
Ziel Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KKU und KMU
Zielgruppe KKU, KMU
Zuwendungsempfänger Träger der ÜBS insb. HWKs, IHKs, Fachverbände, Handwerksorganisationen
Art und Höhe der Zuwendung 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionskosten, Personal- und Sachausgaben)
Fristen für die Antragsstellung Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Fassung gültig ab: 22. Dezember 2023, Vorschrift tritt außer Kraft am:
30. Juni 2024 
URL Mittelstandsrichtlinie
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