Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Bewältigung der Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung im Freistaat Sachsen

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen/Projekte/Maßnahmen in 4 Modulen:                                                                                1) Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung


2) Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

3) Stärkung der Anpassung an die Folgen es Klimawandels


4) Zukunftsfähige Energieversorgung: a) investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
b) investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren
digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
c) Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Richtlinie
geförderten Investitionen nach den Buchstaben a und b, insbesondere
aa) auf die Investition bezogene fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen
sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
bb) Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen
im Zusammenhang mit der geförderten Investition.

Ziel Bewältigung der Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung im Freistaat Sachsen
Zielgruppe

1) Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen.                       

2) Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine.                                                             

3) Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen.                       

4) Begünstigte sind vor allem Unternehmen inklusive Genossenschaften, aber auch Kommunen und Zweckverbände (Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fund (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig.).

Zuwendungsempfänger

1) Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen.   

2) Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine.                                                     

3) Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen.                

4) Begünstigte sind vor allem Unternehmen inklusive Genossenschaften, aber auch Kommunen und Zweckverbände (Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fund (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig.).

Art und Höhe der Zuwendung

1) Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten.                            

2) Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 50 und 80 Prozent.                                                                                        

3) Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.                                                                                      

4) Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 80 Prozent.

Fristen für die Antragstellung Eine Antragstellung ist (außer Modul 3) über das Förderportal möglich.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung am 04.07.2023 in Kraft.
URL Förderrichtlinie Energie und Klima
Weitere Informationen Weitere Informationen zur RL Energie und Klima

 

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