ESF Plus - MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (Innovationsassistent:in, InnoManager:in und Transferassistent:in)
Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben. Gefördert werden Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen und Transferassistent:innen.
Fördergegenstand |
Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben. Gefördert werden Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen und Transferassistent:innen. A) + B) für die Förderung von Innovationsassistent:innen sowie InnoManager:innen: KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft können auch unabhängig von ihrer Größe gefördert werden. C) für die Förderung von Transferassistent:innen: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler - zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. |
Ziel |
A) Mit der Förderung von Innovationsassistent:innen werden sächsische KMU bei der unbefristeten Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften unterstützt. B) InnoManager:innen beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei. Die Unternehmen werden damit in ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel unterstützt. C) Transferassistent:innen haben die Aufgabe, sächsische KMU beim Know-how-Transfer zu unterstützen. Dafür werden sie an Transferstellen der sächsischen Hochschulen oder bei Technologiemittlern eingesetzt und bereiten Wissen gezielt für KMU auf. |
Zielgruppe | Unternehmen |
Zuwendungsempfänger |
A) + B) für die Förderung von Innovationsassistent:innen sowie InnoManager:innen: KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft können auch unabhängig von ihrer Größe gefördert werden. C) für die Förderung von Transferassistent:innen: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler - zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. |
Art und Höhe der Zuwendung |
Zuschuss zu den Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung. Zuwendungsfähig sind pro Beschäftigungsjahr und geförderte Personal Personalausgaben für eine Vollzeitstelle wie folgt: für Innovationsassistent:innen: bis zu 70.000 Euro, bis zu 30 Monaten für Innovationsassistenten bzw. bis zu 36 Monaten für Innovationsassistentinnen, für InnoManger:innen: bis zu 85.000 Euro, bis zu 30 Monaten, für Transferassistent:innen: bis zu 90.000 Euro, bis zu 48 Monaten, Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben in dem genannten Zeitraum. |
Fristen für die Antragstellung | Der Antrag ist über das SAB-Förderportal einzureichen. |
Gültigkeit | Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft. |
URL | SAB – MINT Fachkräfteprogramm |
Weitere Informationen | REVOSax |