Förderrichtlinie über die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung) – ÜLU

Förderfähig sind Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr).

Fördergegenstand

​​​​Förderfähig sind Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr).

Ziel

Stärkung beziehungsweise Erhaltung der Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe unter Ergänzung der betrieblichen Ausbildung durch überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Zielgruppe Auszubildende
Zuwendungsempfänger

Erstzuwendungsempfänger ist der ZDH. Dieser ist nach Nummer 6.3 Satz 2 verpflichtet, die Zuwendung in voller Höhe an die Handwerkskammern als Zweitzuwendungsempfänger weiterzureichen. Letztzuwendungsempfänger sind die Veranstalter der Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung.

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Diese dürfen bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zur Hälfte der Unterbringungskosten betragen.

Fristen für die Antragstellung Die übrigen Veranstalter nach Nummer 3 Absatz 2 Satz 3 legen der zuständigen Handwerkskammer bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr vor. Die Handwerkskammer fasst die von ihr geprüften Anträge mit dem eigenen Antrag als Veranstalter zu einem regionalen Gesamtantrag zusammen und legt diesen dem ZDH bis zum 1. November eines jeden Jahres vor. Der ZDH fasst die von ihm geprüften regionalen Gesamtanträge aller Handwerkskammern zu einem bundesweiten Gesamtantrag zusammen und beantragt beim BAFA die Gesamtsumme bis zum 30. November eines jeden Jahres für das folgende Jahr.
Gültigkeit Diese Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie gilt längstens für Lehrgänge, die bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.
URL Förderrichtlinie über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Weitere Informationen REVOSax
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