Förderrichtlinie Kompetenz Klima - Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf
Unter dieser Förderrichtlinie sollen Praktika von jungen Personen zwischen 14 und 29 Jahren mit Klimaschutzbezug gefördert werden.
Fördergegenstand |
1. Tätigkeit der Beratungsstellen: Gefördert wird die Information und individuelle Beratung in bundesweit verteilten Beratungsstellen für junge Personen, Berufsbildungspersonal und Praktikumsanbieter zur Durchführung und Organisation von Praktika mit Klimaschutzbezug beziehungsweise zur Aufnahme von Praktikantinnen und Praktikanten für ein Praktikum mit Klimaschutzbezug. Dies beinhaltet auch die Zahlung der Praktikumsvergütungen an die Praktikantinnen und Praktikanten. 2. Gefördert wird die zentrale Koordinierung und Steuerung eines bundesweiten Netzwerks zur Beratung und Unterstützung junger Menschen und Praktikumsanbieter für ein Praktikum mit Klimaschutzbezug. |
Ziel |
Unter dieser Förderrichtlinie sollen Praktika von jungen Personen zwischen 14 und 29 Jahren mit Klimaschutzbezug gefördert werden. Förderziele: a) Sensibilisierung junger Personen über die Möglichkeiten des Klima- und Umweltschutzes in der alltäglichen Berufsausübung, b) Erwerb von Grundkompetenzen der Praktikantinnen und Praktikanten zum Klima- und Umweltschutz in der alltäglichen Berufsausübung, c) Beitrag zur verbesserten Berufsorientierung und damit zur Fachkräftegewinnung, d) Beratung von jungen Personen und Praktikumsanbietern zur Berufsorientierung durch Praktika unter Berücksichtigung des Klima- und Umweltschutzes |
Zielgruppe | junge Personen zwischen 14 und 29 Jahren |
Zuwendungsempfänger |
1. Antragsberechtigt als Beratungsstelle sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ausgewiesene Expertise in der Beratung und Unterstützung von jungen Personen und Praktikumsanbietern, insbesondere bei der Organisation von Praktika, haben. Die Beratungsstellen sollen einen flächendeckenden, bundesweiten, niedrigschwelligen Zugang für junge Personen zum Förderprogramm „Kompetenz Klima“ ermöglichen. 2. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke nachweisen können. |
Art und Höhe der Zuwendung |
Die Zuwendung wird für die Beratungsstellen und die Koordinierungsstelle im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung und bei der Praktikumsvergütung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung erfolgt auf Ausgabenbasis. Die maximale Förderung der Beratungsstellen und der Koordinierungsstelle nach dieser Förderrichtlinie beträgt höchstens 80 Prozent (ESF- und Bundesmittel) der in Nummer 6.1 Buchstabe a und b beschriebenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens 20 Prozent der in Nummer 6.1 Buchstabe a und b beschriebenen zuwendungsfähigen Ausgaben sind von den Antragstellenden als Eigenbeteiligung selbst aufzubringen. |
Fristen für die Antragstellung | Anträge für die Ausübung der Koordinierungsstelle sind über das Förderportal Z-EU-S ab dem 15. Januar 2025 möglich und bis spätestens 28. Februar 2025, 14 Uhr einzureichen. Anträge für die Ausübung der Beratungsstellen sind über das Förderportal Z-EU-S ab dem 15. Januar 2025 möglich und bis spätestens 30. April 2025, 14 Uhr einzureichen. |
Gültigkeit | Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (01.01.2025) und ist zunächst gültig bis 31. Dezember 2027. Das BMWK behält sich eine Verlängerung der Geltungsdauer vor. |
URL | Kompetenz Klima - Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf |
Weitere Informationen |