Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten

Die Medienkompetenz, vor allem die Informations- und Nachrichtenkompetenz, von Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten (Praktikantinnen/Praktikanten) soll gestärkt werden.

Fördergegenstand

​​​​Im Rahmen dieser Satzung können ausschließlich Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gefördert werden, die im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses zwischen dem Antragsteller (Medienunternehmen) und einer Nachwuchsjournalistin oder einem Nachwuchsjournalisten erfolgen. Arbeitsverhältnisse sind nicht förderfähig.

Ziel

Ziel der geförderten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Praktika) ist es, die Medienkompetenz, vor allem die Informations- und Nachrichtenkompetenz, von Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten (Praktikantinnen/Praktikanten) zu stärken, indem diese den Prozess der Produktion, Distribution und Rezeption von Medien im Kontext eines lokalen und regionalen Medienunternehmens erlernen.

Zielgruppe Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten
Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kommerzielle Anbieter von Telemedien sowie Veranstalter kommerzieller lokaler und regionaler Rundfunkprogramme mit Sitz im Freistaat Sachsen (Medienunternehmen), die in der Regel arbeitstäglich aktualisierte journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte einschließlich lokaler und regionaler Nachrichten anbieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind die im Rahmen des Praktikumsvertrags zu zahlenden Entgelte in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einschließlich der gesetzlichen Sozialabgaben abzüglich eines etwaigen Eigenanteils. Dabei sollen die Praktikantinnen und Praktikanten mindestens 30 Stunden pro Woche in der Redaktion mitarbeiten. Die SLM kann einen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von  bis zu zehn vom Hundert festlegen. Der Antragsteller kann angemessene Kosten für die Beauftragung  von externen Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Medienbildung zur Vermittlung der Inhalte gemäß § 5 bei der SLM beantragen.

Fristen für die Antragstellung Anträge auf Förderung können aufgrund eines entsprechenden Aufrufs der SLM auf ihrer Homepage www.slm-online.de gestellt werden. Anträge auf Förderung können ausschließlich auf Grundlage solcher Aufrufe unter den dort geregelten Vorgaben und Fristen eingereicht werden.
Gültigkeit Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt vom 19.12.2024 in Kraft.
URL Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten
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