19.12.2024

Mindestlohn und Minijob-Grenzen 2025: Wissenswertes für Arbeitgeber und Arbeitnehmende

Kleingeld in Geldbörse
Geöffnete Geldbörse mit Euromünzen 

Ab 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber beachten müssen, beleuchten wir in diesem Artikel.

Zum 1. Januar 2025 erfolgt deutschlandweit die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der Stundensatz steigt dann von 12,41 Euro auf 12,82 Euro.

Der neue Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gleichermaßen, unabhängig von Beschäftigungsumfang, Branche und Nationalität.
Auch geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte oder Studierende mit Nebenjob profitieren von dieser Erhöhung, solange die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird.

Was ändert sich für Minijobber?

Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze von Minijobbern. Aktuell liegt diese Grenze bei 520 Euro monatlich, wird jedoch ab Januar 2025 auf 556 Euro angehoben. Dies gewährleistet, dass Minijobber bei gleichbleibender Arbeitszeit von maximal 43 Stunden pro Monat weiterhin innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben.

Grenze von 43 Stunden pro Monat

Die Höchstarbeitszeit für Minijobber ergibt sich direkt aus der Verdienstgrenze. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht dies 43 Stunden im Monat. Wird diese Grenze überschritten, wandelt sich der Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit entsprechenden Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn über dem Mindestlohn bedeutet die neue Grenze jedoch, dass sie weniger als 43 Stunden arbeiten müssen, wollen sie den Minijob-Status beibehalten.
Wer mehr als 12,82 Euro pro Stunde verdient, muss seine maximale Arbeitszeit entsprechend sorgfältig kalkulieren, wenn die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschritten werden soll.

Eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstunden empfiehlt sich für Minijobber und Arbeitgeber gleichermaßen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Weitere Informationen rund um das Thema geringfügige Beschäftigung hält beispielsweise die Minijob-Zentrale bereit.

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