Bildungskommunen
Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen
Fördergegenstand | Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen |
Ziel | Förderung von wohnortnahen Angeboten des lebensbegleitenden Lernens |
Zielgruppe | Bürgerinnen und Bürger als Teilnehmende am lebensbegleitenden Lernen |
Zuwendungsempfänger | Kreise und kreisfreie Städte |
Art und Höhe der Zuwendung | Projektförderung durch Anteilfinanzierung bis zu 60% für Personalausgaben, Ausgaben für IT-Instrumentarien für das Bildungsmonitoring, Reisekosten, Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Vorlagetermine waren der 30.09.2023 und der 31.12.2023. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | 31.12.2030 / letzte Änderung: 22.06.2023 |
URL | Bildungskommunen |
Weitere Informationen | Weitere Informationen zu Bildungskommunen |