Qualifizierungschancengesetz
Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
Fördergegenstand | Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten |
Ziel | Förderung von Chancen für Qualifizierung und Schutz in der Arbeitslosenversicherung |
Zielgruppe | sozialversicherungspflichtige Beschäftigte |
Zuwendungsempfänger | KKU bis große Unternehmen |
Art und Höhe der Zuwendung | Anteilige Förderung der Lehrgangskosten von Berufsabschlüssen und Weiterbildungen: KKU bis zu 100% Lehrgangskosten, KMU bis zu 65%, größere Unternehmen bis zu 40%, große Unternehmen bis zu 30%; anteilige Förderung des Arbeitsentgeltes: KKU bis zu 90%, KMU bis zu 65%, größere Unternehmen bis zu 40%, große Unternehmen bis zu 40% (AZAV-Voraussetzung) |
Fristen für die Antragstellung | |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Gültig seit 01.01.2019 |
URL | Qualifizierungschancengesetz |
Weitere Informationen |