Qualifizierungschancengesetz

Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Fördergegenstand Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 
Ziel Förderung von Chancen für Qualifizierung und Schutz in der Arbeitslosenversicherung
Zielgruppe sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Zuwendungsempfänger KKU bis große Unternehmen
Art und Höhe der Zuwendung Anteilige Förderung der Lehrgangskosten von Berufsabschlüssen und Weiterbildungen: KKU bis zu 100% Lehrgangskosten, KMU bis zu 65%, größere Unternehmen bis zu 40%, große Unternehmen bis zu 30%; anteilige Förderung des Arbeitsentgeltes: KKU bis zu 90%, KMU bis zu 65%, größere Unternehmen bis zu 40%, große Unternehmen bis zu 40% (AZAV-Voraussetzung)
Fristen für die Antragstellung  
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Gültig seit 01.01.2019
URL Qualifizierungschancengesetz
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