Richtlinie zur Förderung von Verbundvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Grundbildungspfaden und eines begleitenden Metavorhabens im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener

Gefördert wird der Auf- und Ausbau von regional ausgerichteten Grundbildungsnetzwerken, die – soweit vorhanden – auf bereits bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen der Weiterbildung aufbauen.

Fördergegenstand Gefördert wird der Auf- und Ausbau von regional ausgerichteten Grundbildungsnetzwerken, die – soweit vorhanden – auf bereits bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung aufbauen. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert.
Ziel Ziel ist es, die Vernetzung und Zusammenarbeit der relevanten Akteure der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener auf regionaler Ebene nachhaltig zu stärken, Beratungs- und Angebotsstrukturen auszubauen und mehr Transparenz über vorhandene Angebote und Förderinstrumente herzustellen.
Zielgruppe Personen auf Alpha-Level 1-4
Zuwendungsempfänger a) Antragsberechtigt für die regionalen Grundbildungsnetzwerke sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie z. B. Gebietskörperschaften, Jobcenter, Kammern und Ähnliche;–    Juristische Personen des privaten Rechts und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die einen Bezug zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung haben, z. B. Bildungsträger, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Forschungsreinrichtungen, Verbände und Ähnliche.              b) Antragsberechtigt für die Verbundkoordination des Metavorhabens sind: Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie private, nicht gewinnorientierte Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung. Einrichtungen der Bildungspraxis können bei Bedarf einbezogen werden und sind als Verbundpartner antragsberechtigt.                             c) Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im Rahmen dieser Förderung im nichtwirtschaftlichen Bereich agieren.
Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben), die vollfinanziert werden können.
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgte die Einreichung einer Projektskizze bis 13. Oktober 2023. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (30.06.2023) im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Oktober 2028 gültig.
URL Richtlinie zur Förderung von Verbundvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Grundbildungspfaden und eines begleitenden Metavorhabens im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener
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