Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovationswettbewerb InnoVET PLUS“

Erprobung von innovativen Konzepten zur Erprobung und Umsetzung, die das exzellente und qualitativ hochwertige Niveau der beruflichen Bildung steigern und ihre Integrationsfähigkeit ausbauen.

Fördergegenstand Gegenstand der Förderung ist es, innovative Maßnahmen und Angebote zu initiieren, die das exzellente Niveau der beruflichen Bildung sowie ihre Integrationsfähigkeit sichern und ausbauen. Regionale und/oder branchenspezifische Akteure sollen in Zusammenarbeit innovative Bildungskonzepte und -angebote entwickeln und erproben.
Ziel Mit dem Innovationswettbewerb InnoVET PLUS ermöglicht das BMBF interessierten Antragstellern, innovative Konzepte zur Erprobung und Umsetzung zu bringen, die das exzellente und qualitativ hochwertige Niveau der beruflichen Bildung steigern und ihre Integrationsfähigkeit sichern und ausbauen. Ziel ist es, zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung beizutragen und Karrierewege für Jugendliche mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen zu schaffen und damit zugleich einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
Zielgruppe junge Menschen mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen und Leistungsniveaus
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und im zuständigen Register eingetragene Personen(handels-)gesellschaften des privaten Rechts.
Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für eine Förderdauer von bis zu 48 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Ausgaben/Kosten, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig und angemessen sind.
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Anträge waren bis spätestens 31.08.2023 einzureichen. 
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit (bis)/ letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (28.04.2023) im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Juli 2028 gültig. Voraussichtlicher Förderbeginn: 01.05.2024, letzte Änderung: 28.06.2023
URL InnoVET Plus
Weitere Informationen Weitere Informationen zum Wettbewerb

 

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