Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt
Zuschuss bei Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord der eigenen Seeschiffe
Fördergegenstand | Zuschuss bei Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord der eigenen Seeschiffe |
Ziel | Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrtsunternehmen und der Zukunftsfähigkeit von Deutschland als international wettbewerbsfähigem maritimem Wirtschaftsstandort / Sicherung des seemännischen Know-hows / Sicherung und Erhöhung der Ausbildungsplätze |
Zielgruppe | Auszubildende |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Ausbildungsplatz: EUR 32.000 für Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechaniker, EUR 16.000 für nautische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten, EUR 21.000 für technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten sowie EUR 16.000 für elektrotechnische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten |
Fristen für die Antragstellung | Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrags beim BSH zu stellen. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2027 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie in Kraft gesetzt werden, die eine Geltungsdauer bis mindestens 31. Dezember 2027 hat. Letzte Änderung der Richtlinie am 19.03.2024 erfolgt. |
URL | Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt |
Weitere Informationen | Bundesanzeiger |