Richtlinie zur Förderung des Programms "Integration durch Bildung" (BMBF)

Schaffung von gleichen Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft / Auf- und Ausbau von Forschungs-Praxis-Tandems

Fördergegenstand Förderinitiativen: A „Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte“, B „Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem“
Ziel Das BMBF zielt mit dem Programm „Integration durch Bildung“ darauf ab, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Transfermaßnahmen zu gleichen Bildungschancen für Menschen mit Migrationsgeschichte beizutragen: Schaffung von gleichen Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft / Auf- und Ausbau von Forschungs-Praxis-Tandems, um Forschungs- und Handlungswissen zu generieren sowie pilothaft Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in folgenden Themenschwerpunkten zu entwickeln: 1. Empowermentmaßnahmen und Bildungsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchtgeschichte 2. Stärkung von diversitätssensiblem Handlungswissen im Bildungssystem
Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchtgeschichte
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, private Forschungseinrichtungen sowie im Verbund pädagogische Einrichtungen und deren Träger, Stiftungen, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Beratungsstellen, kommunale oder regionale Bildungsverwaltung oder andere Organisationen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind. Die Verbundkoordination muss bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation liegen.
Art und Höhe der Zuwendung Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF Plus und einer nationalen Kofinanzierung durch das BMBF.
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren dem DLR Projektträger bis spätestens 27. August 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer und bis zum 1. September 2023 (Datum Poststempel) in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 16.02.2023 bis 31.12.2030, letzte Aktualisierung am 03.01.2024
URL Integration durch Bildung
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