Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus: Innovative Ansätze für eine zukunftsfähige Transformation der Tourismuswirtschaft im Lichte der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (LIFT Transformation)
u.a. Modellprojekte zur Bildung und Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften im Tourismus, die auf die speziellen Bedingungen und Ursachen des bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels reagieren.
Fördergegenstand | u.a. Modellprojekte zur Bildung und Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften im Tourismus, die auf die speziellen Bedingungen und Ursachen des bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels reagieren. |
Ziel | Ziel ist es, die mittelständische Tourismuswirtschaft zu aktivieren, sich entlang der Ziele für nachhaltige Entwicklung mit den relevanten Zukunftsfragen des Sektors aus praxisrelevanter Perspektive auseinanderzusetzen. Es sollen zukunftssichernde, anwendbare Lösungen entwickelt werden, wie Tourismus nachhaltig gestaltet und zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der SDGs beitragen kann. |
Zielgruppen | KMU |
Zuwendungsempfänger | Zuwendungsempfänger sind: gewerbliche Einrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland, nicht gewerbliche Einrichtungen und Organisationen, insbesondere auch aus dem Wissenschafts- und Forschungsbereich (zum Beispiel Hochschulen), und Gebietskörperschaften in Deutschland / Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendungen werden im Wege der direkten Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis gewährt. |
Fristen für die Antragstellung | Das Auswahl- und Förderverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Erste Verfahrensstufe: Einreichung einer Interessenbekundung konnte bis spätestens 15.09.2023 erfolgen / Zweite Verfahrensstufe: antragsberechtigte Interessenten und Interessentinnen werden um Einreichung des Projektantrags (Formular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gebeten – BAFA). Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Die Laufzeit der geförderten Projekte soll grundsätzlich zum 31. Oktober 2024 enden und abgeschlossen sein. |
URL | LIFT Transformation |
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