Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Gegenstand der Förderung sind: die Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS und die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung
Fördergegenstand | Gegenstand der Förderung sind: die Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS und die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung |
Ziel | Mit der Förderung soll eine adäquate Infrastruktur der ÜBS durch Modernisierung bzw. Umstrukturierung gewährleistet und an die veränderten bildungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem soll ein flächendeckendes Netz von zeitgemäßen, nachfrageorientierten Bildungsdienstleistern angelegt werden, das für den Transfer neuer Technologien und Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung sorgt. Die Kompetenzzentren greifen dabei insbesondere betriebliche Qualifizierungsbedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf. |
Zielgruppe | Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände und Fachverbände |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind. Antragsberechtigt sind auch Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts organisierten Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (Projektförderung auf Ausgabenbasis) gewährt. Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln des Bundes beträgt bei der Förderung von ÜBS bis zu 45 %, bei Vorhaben in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei der Förderung von Kompetenzzentren bis zu 50 %, bei Vorhaben in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Fristen für die Antragstellung | |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | ab 15. Januar 2015 |
URL | Förderprogramm: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren |
Weitere Informationen |