Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)
Gefördert wird der Einsatz von Beratern/Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen: a)„Passgenaue Besetzung“ b)„Willkommenslotsen“ c) „Leitstelle“ d)„Begleitstruktur“
Fördergegenstand |
Gefördert wird der Einsatz von Beratern/Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen: a) Modul „Passgenaue Besetzung“ - Gefördert werden individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, b) Modul „Willkommenslotsen“ - Gefördert werden u.a. Informationsmaßnahmen und individuelle Beratungsleistungen, c) Modul „Leitstelle“ - Gegenstand der Förderung ist die Leitstellentätigkeit für das Förderprogramm, d) Modul „Begleitstruktur“ - Gefördert wird darüber hinaus die Unterstützung des Förderprogramms durch jeweils eine fachlich-inhaltliche Begleitstruktur für die Module „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“. |
Ziel |
Ziel des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen: a) Modul "Passgenaue Besetzung" - Ausbildungsplätze passgenau mit Jugendlichen aus dem Inland zu besetzen, b) Modul "Willkommenslotsen" - Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten sowie der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland (EU- und Drittstaaten), c) Modul "Leitstelle" - Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und die Einhaltung der Förderrichtlinie durch die am Förderprogramm teilnehmenden Organisationen (Letztzuwendungsempfänger) |
Zielgruppe | a) Modul "passgenaue besetzung": Die Unterstützungsleistungen richten sich grundsätzlich an kleine und mittlere Unternehmen |
Zuwendungsempfänger |
a) und b) Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen insbesondere die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Kammern der Freien Berufe (Tochtergesellschaften der Kammerorganisationen, sofern diese das duale Ausbildungssystem unterstützen) / Des Weiteren antragsberechtigt sind andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie zum Beispiel die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden. c) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, , die über umfassende Kenntnisse des Zuwendungsrechts des Bundes sowie die Kammerstruktur des Handwerks, der Industrie und der freien Berufe verfügen. d) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über anerkannte Kompetenzen rund um das Thema Fachkräftesicherung und Integration ausländischer Fachkräfte/Geflüchteter verfügen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu zwei Haushaltsjahren gewährt. Sie dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen: Gefördert werden für Antragsteller (Kammerorganisationen und Organisationen der Wirtschaft) maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Antragsteller hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 40 % zu erbringen. / Gefördert werden für Antragsteller (Leitstelle und Begleitstruktur) maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Antragsteller hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % zu erbringen. |
Fristen für die Antragstellung | Kammerorganisationen und Organisationen der Wirtschaft: Anträge können jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres bei der Leitstelle eingereicht werden. Abweichend hiervon können die Anträge nach Satz 1 für den Förderzeitraum ab Januar 2024 vier Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der Leitstelle eingereicht werden. Zusätzlich sind unterjährige Antragstellungen nach Aufruf durch die in das Verfahren eingebundene Leitstelle möglich.Anträge auf Gewährung einer Zuwendung (Leitstelle und Begleitstruktur) dieser Förderrichtlinie sind bis zum 31. August, spätestens jedoch zwei Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie, unmittelbar an die Bewilligungsbehörde zu richten. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Die Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (10.11.2023) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. |
URL | Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund |
Weitere Informationen | Weitere Informationen zur Richtline |