Förderrichtlinie "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden"

Gefördert werden Vorhaben, die Strukturen zur Vorbeugung von Einsamkeit u. sozialer Isolation sowie Verbesserung der Arbeitsmarktchancen bei Menschen zwischen 28 und 59 Jahren schaffen oder verbessern

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben, die Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen zwischen 28 und 59 Jahren schaffen oder verbessern:

a) Aufbau beziehungsweise Verstärkung von kommunalen Strukturen, wie zum Beispiel: Schaffung eines lokalen Aktionsplanes, gegebenenfalls mit weiteren Akteurinnen und Akteuren, zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit

b) Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen, wie zum Beispiel: Aufbau von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und/oder Etablierung des Themas Einsamkeit in vorhandenen Beratungsstrukturen

Ziel

Kommunale Strukturen sollen in unterschiedlicher Form begleitend in individuellen Lebensphasen agieren, womit Zugänge zu Individuen entstehen, wie z.B. Berufsberatung am Übergang von einer Ausbildung oder einem Studium zu einem ersten Berufseinstieg be­ziehungsweise die Aufgabe beruflicher Etablierung -

a) Ergebnisziele u.a. Verbesserung oder Schaffung von kommunalen Strukturen zur Förderung in individuellen Lebenssituationen, in welchen Menschen eher einsam werden können (kommunale Aktionspläne, bereichsübergreifende Arbeits­gruppen und Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung in die Zivilgesellschaft) 

b) Erkenntnisziele u.a. Erkenntnisgewinn zu Gelingensfaktoren zur strukturellen Entwicklung von Beratungsstrukturen zum Thema Einsamkeit und soziale Isolation

Zielgruppe Zielgruppe des Programms sind Menschen im mittleren Erwachsenenalter, Menschen zwischen 28 und 59 Jahren.
Zuwendungsempfänger Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat (gleich Gebietskörperschaft) sind antragsberechtigt.
Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung an die Gebietskörperschaft wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort des geförderten Vorhabens und betragen

a) bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) und

b) bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig)

Fristen für die Antragstellung Das Interessenbekundungsverfahren lief vom 01.12.2023 bis 16.02.2024.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung (24.11.2023) im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028. Letzte Änderung der Fassung am 31.01.2024.
URL Förderrichtlinie "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden"
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Richtlinie

 

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