Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

Beteiligung von Personen mit eigener oder familiärer Flucht- und Migrationserfahrung an einer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung

Fördergegenstand Gegenstand der Förderung sind die Ansprache und Erstberatung von Zugewanderten sowie die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, die Durchführung einer bis zu zweiwöchigen Orientierungsphase zur vertieften Eignungsprüfung, die Durchführung des Kurses zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die koordinierende Netzwerkarbeit, die Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Ziele Beteiligung von Personen mit eigener oder familiärer Flucht- und Migrationserfahrung an einer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung soll erhöht werden, damit sie im Anschluss als Fachkraft mit einem qualifizierten Berufsabschluss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Zielgruppe Zugewanderte
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personen(handels)gesellschaften des privaten Rechts, die geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen. Dies müssen Träger von Überbetrieblichen Bildungsstätten, Berufsbildungswerke oder nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für Maßnahmen des Fachbereichs 3 (Berufswahl und Berufsausbildung) oder des Fachbereichs 4 (Berufliche Weiterbildung) AZAV-zertifizierte Träger sein.
Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausgaben zur Umsetzung der Orientierungsphase und des BOFplus-Kurses werden über einen pauschalen wöchentlichen Teil­nehmerfestbetrag finanziert. Darüber hinaus beinhaltet die Zuwendung die Finanzierung der Personalausgaben für die Projektleitung und die Ausgaben für die Kinderbetreuung der Teilnehmenden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung gemäß den Verwaltungsvorschriften Nummer 2 zu § 23 BHO.
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Neue Förderanträge können ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Richtlinie fortlaufend bis spätestens zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können mög­licherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kurse müssen spätestens am 31. Dezember 2027 enden.
Gültigkeit (bis)/Letzte Änderung Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (06.03.2024). Diese Förderrichtlinie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027.
URL Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)
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