Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen

Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwilligendienst und deren Fachstelle sowie Einzelprojekte

Fördergegenstand

a) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Gefördert werden die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie die Organisation und Durchführung eines FSJ-Projekts.

b) Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): Gefördert werden die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie die Organisation und Durchführung eines FÖJ-Projekts.

c) Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG): Gefördert werden die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie die Organisation und Durchführung eines FdaG-Projekts.

d) Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen: Gefördert werden: a) die Tätigkeit der Fachstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen sowie b) die Organisation und Finanzierung von Assistenzleistungen für Freiwilligendienstleistende mit Behinderungen.

e) Einzelprojekte: Gefördert werden Einzelprojekte im Bereich der Freiwilligendienste: a) zur Erforschung oder Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, b) zur Erprobung von Methoden und Konzeptionen, Fortbildungsangebote, c) zur Unterstützung des Sprecherwesens im Freistaat Sachsen sowie d) Fachveranstaltungen und Projekte übergreifender Öffentlichkeitsarbeit zum Thema bürgerschaftliches Engagement.

f) Sachsen-Sommer: Gefördert werden die Unterhaltung einer zentralen Stelle zur Umsetzung des Programms „Sachsen-Sommer“, die Betreuung der Programm-Teilnehmer, die Kooperation mit den beteiligten Programmpartnern sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Anerkennungskultur.

Ziel

a) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen, die Unterstützung ihrer beruflichen Orientierung sowie die Bereitschaft zu sozialem Handeln und der Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen

b) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen, die Unterstützung ihrer beruflichen Orientierung sowie die Stärkung ökologischen Bewusstseins und der Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen

c) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere von Menschen in Übergangssituationen, die Unterstützung ihrer beruflichen Orientierung sowie ihre Integration in die Gemeinschaft

d) Zuwendungszweck ist die Sicherung und Erhöhung der Qualität von Freiwilligendiensten, die Erhöhung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Freiwilligen bei der Ausgestaltung der Freiwilligendienste, die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Freiwilligendienste innerhalb der Gesellschaft sowie die Darstellung der Bedeutung des Engagements für das Gemeinwesen.

e) Erforschung, die Weiterentwicklung oder die Präsentation der Freiwilligendienste.

f)Förderung des Engagements und der Engagement-Bereitschaft junger Menschen

Zielgruppe

a) - c) Teilnehmende an Freiwilligendiensten

d) Träger und Teilnehmende  von Freiwilligendiensten

e) Träger von Freiwilligendiensten

f) Teilnehmende an Freiwilligendiensten

Zuwendungsempfänger

a) Zuwendungsempfänger sind die nach Ziffer I Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen für Sachsen zugelassenen Träger des FSJ.

b) Zuwendungsempfänger sind die nach Ziffer I Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen für Sachsen zugelassenen Träger des FÖJ.

c) Zuwendungsempfänger sind die nach Ziffer I Nummer 3 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen für Sachsen zugelassenen Träger des FdaG Sachsen.

d) Zuwendungsempfänger ist der durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen bestimmte Träger der „Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen“.

e) Zuwendungsempfänger sind zugelassenen Träger von Freiwilligendiensten, die Fachstelle oder andere juristische Personen.

f) Zuwendungsempfänger ist die vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestimmte Stelle zur Umsetzung des Programms „Sachsen-Sommer“.

Art und Höhe der Zuwendung

a) Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei einem FSJ in Sachsen beträgt die Förderung bis zu 200 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat. Bei einem FSJ im Ausland kann die Förderung bis zu 250 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat betragen. Bei einem FSJ für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf beträgt die Förderung bis zu 400 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat.

b) Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit folgenden Festbeträgen pro geleistetem Teilnehmermonat und Kostenposition: a) 425 Euro für teilnehmerbezogene Ausgaben, b) 240 Euro für die pädagogische Begleitung (inklusive der Seminare) und c) 50 Euro für sonstige Sachausgaben des Trägers. Bei einem FÖJ-Projekt für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf kann die Förderung der pädagogischen Begleitung (inklusive der Seminare) maximal 300 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat betragen.

c) Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 200 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat.

d) Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. Eine Förderung ist bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben.

e) Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Förderung ist in der Regel bis zu 90 Prozent, in Ausnahmefällen, wie Forschungsvorhaben, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

f) Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 100 % im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben der zentralen Stelle.

Fristen für die Antragstellung

a) Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 31. März für den folgenden Bewilligungszeitraum einzureichen.

b) Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 15. Februar für den folgenden Bewilligungszeitraum einzureichen.

c) Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr einzureichen.

d) Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr einzureichen.

e) -

f) Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Fassung gültig ab: 1. Juli 2023 
URL Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen 
Weitere Informationen  

 

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