Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen
Ziel ist es, den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Berücksichtigung struktureller und wirtschaftlicher Spezifika in Sachsen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begegnen.
Fördergegenstand |
1. Gefördert werden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region 2. Gefördert werden können darüber hinaus übergreifende Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Fachkräftesicherung entsprechend 1. auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 3. Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit der unter 1. geförderten Projekte. |
Ziel | Ziel ist es, den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Berücksichtigung struktureller und wirtschaftlicher Spezifika in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen. |
Zielgruppe | Auszubildende, Beschäftigte, Unternehmen |
Zuwendungsempfänger | Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen, Kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen, Weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen |
Art und Höhe der Zuwendung | Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % / Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung / Förderung von Personal- und Sachkosten |
Fristen für die Antragstellung | |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | ab 01.01.2020, neue Fassung gültig ab 30.06.2023 |
URL | Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen |
Weitere Informationen |