ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Zuschuss für die Durchführung von beruflichen Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt

Fördergegenstand Zuschuss für die Durchführung von beruflichen Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt
Ziel Herstellung, Erhaltung und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben / Verbesserung der beruflichen und sozialen Kompetenzen der Gefangenen / Begleitung im Rahmen des Übergangsmanagements bei der Haftentlassung, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen
Zielgruppe Gefangene im sächsischen Justizvollzug
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Träger der Arbeitsförderung.
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fristen für die Antragstellung Für die Einreichung der Vorhabenideen mit Förderstart zum 1. Januar 2024 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) war der Stichtag der 08. Dezember 2023.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Fassung gültig ab: 1. Januar 2024, Vorschrift tritt außer Kraft am:
31. Dezember 2030
URL Qualifizierung und Reintegration Gefangener
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