ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe

Zuschuss für Planung von niedrigschwelligen Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen

Fördergegenstand Zuschuss für Planung von niedrigschwelligen Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen
Ziel Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration sowie die Etablierung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen und dazugehörige Modellvorhaben auf der Grundlage des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027.
Zielgruppe Zielgruppe sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss. Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende) für Vorhaben mit einer Laufzeit bis zu 18 Monate.
Fristen für die Antragstellung Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des  Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Fassung gültig ab: 30. Juni 2023; Vorschrift tritt außer Kraft am:
31. Dezember 2030 
URL Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Jugendberufshilfe

 

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