ESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)
Ganzheitlichen Familienförderung, die einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglicht, die Integration in Beschäftigung fördert.
Fördergegenstand | Vorhaben zur ganzheitlichen, beschäftigungsorientierten Familienförderung mit dem Ziel, den einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen, die Integration in Beschäftigung zu fördern sowie Bildungsprozesse zu stärken. |
Ziel | Zuwendungszweck ist die Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes und die Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder. Dabei soll möglichst eine erwerbsfähige Person der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. |
Zielgruppe | Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), die ihren Sitz oder Niederlassung in Sachsen haben. |
Art und Höhe der Zuwendung | Erhalt der Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 Prozent für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten. |
Fristen für die Antragstellung | Fördergegenstand 1 - Maßnahmen TANDEM Sachsen: Antragstellungen waren ab dem 15. Juli 2024 bis spätestens 2. September 2024 über das Förderportal möglich. Vorzeitig oder verfristet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Fördergegenstand 2 - Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen: Antragstellungen für die Förderung einer landesweiten Servicestelle waren auf Grundlage des Förderaufrufs im Sächsischen Amtsblatt bis 31. Mai 2024 möglich. Aktuell sind keine Antragstellungen möglich und auch keine weiteren Förderungen im Fördegegenstand 2 vorgesehen. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung (04. April 2023) in Kraft. |
URL | TANDEM Sachsen |
Weitere Informationen | Weitere Informationen zur TANDEM Sachsen |