Beratungsförderung - Internationals
Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse und/oder bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium).
Fördergegenstand |
Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse und/oder bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium). Hinweise: Nicht gefördert werden: |
Ziel | Zur Deckung des unternehmerischen Fachkräftebedarfes werden die Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten (im Folgenden „Internationals") gefördert. |
Zielgruppe | Unternehmen |
Zuwendungsempfänger | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Für das erste Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss (Erstantrag): Kleinstunternehmen: 8.000 Euro Kleine Unternehmen: 6.500 Euro Mittlere Unternehmen 5.000 Euro Für das zweite oder dritte Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss (Folgeantrag): Kleinstunternehmen: 7.500 Euro Kleine Unternehmen: 6.000 Euro Mittlere Unternehmen: 4.500 Euro Für Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duale Studium) beträgt der Zuschuss: Kleinstunternehmen: 4.800 Euro, bei erhöhtem Satz: 7.200 Euro Kleine Unternehmen: 3.900 Euro, bei erhöhtem Satz 5.850 Euro Mittlere Unternehmen: 3.000 Euro, bei erhöhtem Satz 4.500 Euro |
Fristen für die Antragstellung | Die Beantragung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, frühestens nach sechsmonatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Ausbildungs- oder Studienverhältnisses und spätestens bis zum Ende des ersten Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsjahres. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 |
URL | REVOSax |
Weitere Informationen |