Beratungsförderung - Internationals

Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse und/oder bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium).

Fördergegenstand

Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse und/oder bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium).

Hinweise:
Das zweite und dritte Beschäftigungsverhältnis wird gefördert, wenn dieses maximal sechs Monate später begonnen hat als das erstmalig beantragte Beschäftigungsverhältnis.
Ein zweites und drittes Ausbildungsverhältnis wird gefördert, wenn der Ausbildungs- bzw. Studienbeginn dem des Erstantrags entspricht.
Beantragung eines erhöhten Zuschusses ist möglich, wenn vor Ausbildungs- bzw. Studienbeginn zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem International eine Vereinbarung über eine vorbereitende Qualifizierungs- und Praktikumsphase geschlossen wurde und sich das antragstellende Unternehmen in dieser Vereinbarung verpflichtet hat, sich u.a. an den Qualifizierungs- bzw. Lebensunterhaltskosten mit mindestens insgesamt 3.000 Euro in diesem Zeitraum zu beteiligen.

Nicht gefördert werden:
Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse von lnternationals, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland bzw. in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die vor Inkrafttreten der Richtlinie vereinbart wurden.

Ziel Zur Deckung des unternehmerischen Fachkräftebedarfes werden die Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten (im Folgenden „Internationals") gefördert.
Zielgruppe Unternehmen
Zuwendungsempfänger Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Art und Höhe der Zuwendung Für das erste Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss (Erstantrag):
Kleinstunternehmen: 8.000 Euro
Kleine Unternehmen: 6.500 Euro
Mittlere Unternehmen 5.000 Euro
 
Für das zweite oder dritte Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss (Folgeantrag):
Kleinstunternehmen: 7.500 Euro
Kleine Unternehmen: 6.000 Euro
Mittlere Unternehmen: 4.500 Euro
 
Für Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duale Studium) beträgt der Zuschuss:
Kleinstunternehmen: 4.800 Euro, bei erhöhtem Satz: 7.200 Euro
Kleine Unternehmen: 3.900 Euro, bei erhöhtem Satz 5.850 Euro
Mittlere Unternehmen: 3.000 Euro, bei erhöhtem Satz 4.500 Euro
Fristen für die Antragstellung Die Beantragung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, frühestens nach sechsmonatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Ausbildungs- oder Studienverhältnisses und spätestens bis zum Ende des ersten Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsjahres.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026
URL REVOSax
Weitere Informationen  
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