Förderrichtlinie für Studienaufenthalte

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus für Studienaufenthalte von ausländischen Studierenden an den Hochschulen des Freistaates Sachsen

Fördergegenstand

Stipendien zur Förderung ausländischer Studierender an sächsischen Hochschulen

Ziel Zur Gewinnung und Bindung von Fachkräfte- und Führungsnachwuchs für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft im Freistaat Sachsen, insbesondere für den Fachbereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), gewährt der Freistaat Sachsen nach Maßgabe dieser Richtlinie Stipendien zur Förderung ausländischer Studierender an sächsischen Hochschulen
Zielgruppe Internationale Studierende
Zuwendungsempfänger Gefördert werden ausländische Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aus denjenigen Staaten, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der jeweils geltenden Fassung der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt sind.
Art und Höhe der Zuwendung Gefördert werden Ausgaben zur Deckung des Lebensunterhaltes besonders qualifizierter ausländischer Studierender.
Fristen für die Antragstellung Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bei der Hochschule zu stellen, an der sie oder er studiert oder die Aufnahme eines Studiums beabsichtigt.
Gültig bis 26. Juni 2031
URL REVOSax
Weitere Informationen  
zurück zum Seitenanfang