Richtlinie im Rahmen der Initiative „JOBvision“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformation fördern“
Unterstützung von Projekten zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei KMU, insbesondere durch die Gewinnung von Auszubildenden
Fördergegenstand |
Zuwendungszweck ist die Unterstützung von Projekten zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei KMU, insbesondere durch die Gewinnung von Auszubildenden. Da die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in nahezu allen Wirtschaftssegmenten und entlang der gesamten Wertschöpfungskette notwendig ist, sollen Lösungsansätze entwickelt werden, die alle Branchen und Berufe abdecken, für die Transformation (Digitalisierung, Dekarbonisierung, demographischer Wandel) relevant sind. |
Ziel | Förderziel der vorliegenden Richtlinie „Transformation fördern (TRAFO)“ ist es u.a., dem akuten Fachkräftemangel bei KMU entgegenzuwirken. Die duale Ausbildung und die damit verbundene Fachkräftesicherung sollen in allen von Transformationen betroffenen Wirtschaftssektoren umfassend unterstützt und gestärkt werden. |
Zielgruppe | KKU und KMU |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind (zum Beispiel Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Kammern, Bildungsträger, Verbände, Hochschulen). |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Beginn der Förderung von Projektvorhaben ist für den 1. März 2025 vorgesehen. Für diese förderfähigen Ausgaben kann auf Antrag eine anteilige Zuwendung von bis zu 100 Prozent, maximal jedoch 700 000 Euro pro Projekt für den Bewilligungszeitraum, als Projektförderung gewährt werden. |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. |
Gültigkeit | Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (31.07.2024) im Bundesanzeiger in Kraft und behält bis zum 31. Dezember 2028 ihre Gültigkeit. |
URL | BMBF – JOBvision |
Weitere Informationen |