Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen
Bildung von Ausbildungsclustern 4.0 (Zusammenschluss von Unternehmen, Kammern, Verbänden, Innungen, Gewerkschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften, Bildungsträgern und kommunalen Akteuren)
Fördergegenstand | Bildung von Ausbildungsclustern 4.0 (branchenbezogener Zusammenschluss von Unternehmen, insbesondere KKMU und Start-ups, Kammern, Verbänden, Innungen, Gewerkschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften, Bildungsträgern, Unternehmensvereinen und weiteren kommunalen Akteuren in der Berufsbildung in einer Braunkohleregion nach § 2 InvKG.) |
Ziel | Zentrales Ziel des Förderprogramms Ausbildungscluster 4.0 ist, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zu erhöhen. Dies umfasst insbesondere z.B. die Anzahl unversorgter Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise unbesetzter Ausbildungsplätze in den Unternehmen der Braunkohleregionen zu senken und mehr Jugendliche und Unternehmen für eine duale Ausbildung zu gewinnen/ Jugendliche beziehungsweise potentielle Auszubildende gezielt zu informieren, insbesondere durch Imagekampagnen an Schulen, in Vereinen und die Teilnahme an regionalen Ausbildungsmessen/ neue Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und Start-ups, als Ausbildungsunternehmen zu gewinnen und das dortige Personal bei der Qualifizierung als Ausbilderinnen und Ausbilder zu beraten und zu unterstützen |
Zielgruppe | Unternehmen (Kleinstunternehmen und kleine und mittleren Unternehmen, Start-ups), Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder |
Zuwendungsempfänger | Zuwendungsempfänger können Unternehmen, Innungen, private und kommunale Bildungsträger, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, außerbetriebliche Weiterbildungsstätten, Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften, Kammern sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen sein mit Betriebsstätte oder Niederlassung in den Braunkohleregionen der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen nach § 2 InvKG oder mit Betriebsstätte oder Niederlassung außerhalb des Geltungsbereichs des § 2 InvKG bei Verbundprojekten mit Beteiligten aus den Braunkohleregionen. |
Art und Höhe der Zuwendung | Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung auf Kostenbasis gewährt (bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten). Bei Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mittleren Unternehmen (bis 249 Beschäftigte): Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) ist eine Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Der Eigenanteil in Höhe von 50, 40 beziehungsweise 30 Prozent kann in Form von Sach- oder Dienstleistungen beziehungsweise pauschalierten Teilnehmerfreistellungskosten erbracht werden. |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen: Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung konnten Projektskizzen bis zum 15. Dezember 2023 beim Projektträger über „easy-Online“ eingereicht werden (Ausschlussfrist). Die Bewertung der eingereichten Skizzen erfolgt spätestens zwei Monate nach dem Ende der Einreichungsfrist. Eine Empfehlung zur Antragstellung erhalten nur Projektskizzen, die als grundsätzlich förderfähig bewertet wurden. Die Bewilligung oder Ablehnung der Projektanträge erfolgt nach abschließender Prüfung. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Bekanntmachung der Änderung der Förderbekanntmachung vom 19.10.2023 |
URL | Ausbildungscluster 4.0 |
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