Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)

Zuschuss für Maßnahmen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu verbessern (z.B. Maßnahmen zur stufenweisen und nachhaltigen Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung)

Fördergegenstand Zuschuss für Maßnahmen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu verbessern (z.B. Maßnahmen zur stufenweisen und nachhaltigen Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung)
Ziel Ziele der Förderung sind: die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die (Wieder-) Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs Schule-Beruf der Zielgruppe; der Erhalt, die Erhöhung sowie gegebenenfalls die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe; die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und zu (Aus-)Bildung.
Zielgruppe Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen (temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich)
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbände. 
Art und Höhe der Zuwendung Erhalt der Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt: a) für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, b) für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fristen für die Antragstellung Abgabefrist war der 01.06.2022: Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe wird die Interessenbekundung elektronisch eingereicht. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS). In der zweiten Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) zu stellen. 
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 25.04.2022 - 31.12.2028
URL Förderprogramm: Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus) 
Weitere Informationen Weitere Informationen zum Förderprogramm

 

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