Richtlinie zur Förderung eines "Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement" (BMBF)

Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort

Fördergegenstand Gegenstand der Förderung sind regional arbeitende Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement
Ziel Stärkung der Bildung in den Kommunen/Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort 
Zielgruppe  Landkreise und (insbesondere kreisfreie) Städte
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt: Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen (einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen) in Einzel- oder Verbundvorhaben, die im kommunalen Bildungsmanagement beziehungsweise den Schwerpunktthemen der Fachstellen ausgewiesen sind 
Art und Höhe der Zuwendung nicht rückzahlbaren Zuschuss/ Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können/ nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen/Universitätskliniken: durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähige Ausgaben + Projektpauschale (20 %)/Förderung auf vier Jahre begrenzt
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31.03.2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Anträge waren bis zum 31.08.2023 in schriftlicher und/oder elektronischer Form beim beauftragten Projektträger einzureichen. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung 18.01.2023 bis 31.12.2030
URL Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement
Weitere Informationen  

 

zurück zum Seitenanfang