Förderung eines "Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement" (BMBF)
Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort
Fördergegenstand | Gegenstand der Förderung sind regional arbeitende Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement |
Ziel | Stärkung der Bildung in den Kommunen/Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort |
Zielgruppe | Landkreise und (insbesondere kreisfreie) Städte |
Zuwendungsempfänger | Antragsberechtigt: Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen (einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen) in Einzel- oder Verbundvorhaben, die im kommunalen Bildungsmanagement beziehungsweise den Schwerpunktthemen der Fachstellen ausgewiesen sind |
Art und Höhe der Zuwendung | nicht rückzahlbaren Zuschuss/ Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können/ nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen/Universitätskliniken: durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähige Ausgaben + Projektpauschale (20 %)/Förderung auf vier Jahre begrenzt |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31.03.2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Anträge waren bis zum 31.08.2023 in schriftlicher und/oder elektronischer Form beim beauftragten Projektträger einzureichen. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | 18.01.2023 bis 31.12.2030 |
URL | Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement |
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