Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur

Fördergegenstand Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz in vier Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU, Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung 
Ziel Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur
Zielgruppe KMU, Frauen
Zuwendungsempfänger Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften
Art und Höhe der Zuwendung Projektförderung durch Anteilfinanzierung bis zu 60% (Region Leipzig bis zu 40%)
Fristen für die Antragstellung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Dem Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Ein- bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Der dritte Aufruf zur Interessenbekundung lief vom 14. August 2023 bis zum 13. Oktober 2023. Ein 4. Förderaufruf lief vom 22.01.2024 bis 15.03.2024.
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung Laufzeit der Richtlinie: 15.06.2022 - 31.12.2028, letzte Änderung am 14. Dezember 2023
URL ESF-Sozialpartnerrichtlinie
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Richtlinie

 

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