Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur
Fördergegenstand | Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz in vier Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU, Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung |
Ziel | Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur |
Zielgruppe | KMU, Frauen |
Zuwendungsempfänger | Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften |
Art und Höhe der Zuwendung | Projektförderung durch Anteilfinanzierung bis zu 60% (Region Leipzig bis zu 40%) |
Fristen für die Antragstellung | Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Dem Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Ein- bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Der dritte Aufruf zur Interessenbekundung lief vom 14. August 2023 bis zum 13. Oktober 2023. Ein 4. Förderaufruf lief vom 22.01.2024 bis 15.03.2024. Der 5. Förderaufruf wurde am 01. Juli 2024 veröffentlicht. Ein 6. Förderaufruf ist für den 06.01.2025 geplant. |
Gültigkeit (bis)/letzte Änderung | Laufzeit der Richtlinie: 15.06.2022 - 31.12.2028, letzte Änderung am 15. Oktober 2024 |
URL | ESF-Sozialpartnerrichtlinie |
Weitere Informationen | Weitere Informationen zur Richtlinie |